mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung der üblichen und ergänzenden Geschäfte eines Maklers für Versicherungen und Finanzen, insbesondere die Pflege der bestehenden oder in den Bestand übergebenen Verträge; die Beratung der Mitglieder zu Versicherungs-, Vermögens- und Vorsorgethemen; die Ermittlung eines austeichenden Versicherungsschutzes; die Unterstützung im Vermögensaufbau; die Vermittlung neuer Verträge; die Unterstützung bei Leistungs- bzw. Schadensfällen.