Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere a) Beratung und Betreuung von Mitgliedern und Dritten in den Bereichen Erstellung von Marketing-Konzepten sowie im Online Marketing und Vertriebsunterstützung; b) Vermittlung von Gruppen- und Einzelcoachings; c) Beratung von Soloselbständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in den Bereichen Qualitätsmanagement, Projektplanung und -durchführung, Digitalisierung, Backoffice, Optimierung von Geschäftsprozessen und strukturelle Ausrichtung; d) Errichtung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen.