Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten. In allen Rechts- und Nutzungsformen, sowie die Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, Soziale, Wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.