| Eintragungstext | | Text | Durch rechtskräftigen Beschluss des hiesigen Genossenschaftsregisters vom 16.12.2023 ist die Genossenschaft, die keinem Prüfverband mehr angehört, gem. § 54 a Abs. 2 GenG i.V.m. § 80 Abs. 2 GenG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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| Eintragungstext | | Text | keine Nachschusspflicht |
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