keine Nachschusspflicht
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 66 % des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Gegenstand
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, veräußern, bewirtschaften und betreuen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben wahrnehmen.