Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Planung, Gründung oder anderweitige Initiierung, Entwicklung und Beratung von Wohnungsbaugenossenschaften sowie alle hiermit zusammenhängenden Aktivitäten; die Vermittlung von Wohnungsinteressenten an Wohnungsbaugenossenschaften; die Organisation, Koordinierung und Vermittlung von Dienstleistungen der Mitglieder der Genossenschaft sowie die Vermittlung von Aufträgen von Wohnungsbaugenossenschaften oder ähnlichen Projekten