Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gemeinsame Bearbeitung von Projekten und Dienstleistungen, insbesondere die sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Auftragsforschung und Programmbetreuung.