Ist ein geschäftsführender Direktor bestellt, vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, so sind sie nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Zweck der Genossenschaft ist es, die politischen, sozialen sowie kulturellen Tätigkeiten und Belange der Mitglieder zu fördern. Der Gegenstand der Genossenschaft ist die Unterstützung der Mitglieder bei der Verfolgung von folgenden Zielen:
- Förderung von Demokratie und Bürgerbeteiligung in der Europäischen Union
- Bildung der Bürger der EU
- Förderung bürgerschaftlichen Engagements
- Einsatz für soziale Gerechtigkeit in Europa
- Einsatz für die Grundfreiheiten und -rechte,die in der Europäischen Menschenrechtskonvention
niedergelegt sind
- Einsatz für den Umweltschutz und nachhaltiges Leben und Wirtschaften
- Einsatz gegen Diskriminierung und Rassismus
- Einsatz für Verantwortlichkeit der Politiker gegenüber den Bürgern und gegen Korruption
- Einsatz für die Verantwortung Europas in der Weltgemeinschaft.