Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, Rechtsgeschäfte als Vertreter abzuschließen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beratungs- und Dienstleistungstätigkeiten, Projektierungs- und Entwicklungsarbeiten, Vitalisierung, Optimierung der menschlichen Gesundheit, Herstellung, Dokumentation und Vertrieb von nachhaltigen Energiewandlungssystemen und biotechnischen Anlagen sowie damit gekoppelter Systemen zur Erzeugung von Lebensmitteln