Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Sind nur zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertritt jedes Vorstandsmitglied allein. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Der gemeinsame Aufbau und Betrieb einer allgemeinbildenden Ersatzschule einschließlich aller für den Schul- und Vorschulbetrieb erforderlichen Einrichtungen, sowie die Weiterentwicklung und Förderung alternativer bildungspolitischer und pädagogischer Konzepte vor allem in der Tradition der "Freien Alternativschulen". Daneben können weitere Einrichtungen geschaffen werden, die geeignet sind, den Gegenstand des Projektes zum Nutzen der Mitglieder zu fördern.