Der Vorstand besteht aus mindestens 2 und höchstens 3 Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Forschung, gutachterliche Stellungnahmen, Beratungs- und Servicedienstleistungen sowie Aus- und Weiterbildung, insbesondere im Bereich der Managementsysteme für Unternehmens- und Verbandsführung