Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Vorstand ist befugt Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Genossenschaft befasst sich mit der Planung, der Erstellung und dem Betreiben von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung. Sie kann in allen Bereichen tätig werden, die einer umweltfreundlichen Energieversorgung dienlich sind.