Keine Nachschusspflicht. Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 66 % des
Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Gegenstand
Die sichere und nachhaltige Versorgung ihrer Mitglieder mit Wohnräumen, die eine gemeinschaftliche, selbstbestimmte Nutzung ermöglichen, Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften und betreuen. Alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der lnfrastruktur anfallenden Aufgaben.