Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
- die Beschaffung und Erzeugung durch Betrieb von umweltfreundlichen Energieerzeugungsanlagen sowie der Vertrieb von Energie, Energieträgern und Energietechnik. Es kann in allen Bereichen tätig werden, die einer umweltfreundlichen Energieversorgung dienlich sind, insbesondere mit der Förderung und Entwicklung innovativer Technologien;
-die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen die der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitglieder dienen;
- die Verwaltung eigenen Vermögens