Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Der Gegenstand der Genossenschaft ist die erlaubnisfreie Beratung in wirtschaftlichen Fragen und Vermittlungsdienstleistung zur Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten (Vermittlung von Bankdienstleistungen, insbesondere von Krediten, von mit der Genossenschaft kooperierenden Banken). Dabei sind eigene genehmigungspflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz, insbesondere persönliche Anlageberatungen nach KWG § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1a, ausgeschlossen.
Die Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.
Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.