Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jedes Vorschaftsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen der IT-Technology in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Entwicklung und Beratung in IT-Projekten.