Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und geschäftliche Angelegenheiten jeder Art, die der Genossenschaft nutzen, insbesondere die Beteiligung an urbanen Entwicklungs- und Immobilienprojekten. Die Genossenschaft tätigt keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte i. S. der §§ 1 ff. KWG.