Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Die Vorstandsmitglieder sind befugt, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Planung,der Bau, die Errichtung, Finanzierung, der Erwerb, die Vermittlung und Betreuung ökonomischer Energieerzeugungsanlagen sowie Anlagen zur Kraftstoffherstellung aus biogenen Roh- und Reststoffen, Energieeinsparung und Energieeffizienz in allen Rechts- und Nutzungsformen.