Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand der Genossenschaft ist die Umsetzung der gemeinsamen Strategie für eine zukunftsfähigere Gesellschaft durch den solidarischen und gleichberechtigten Zusammenschluss der Mitglieder mit den Zielen: a) gegenseitige Förderung und Absicherung der Erwerbstätigkeit der Mitglieder, b) Qualitätsentwicklung und -sicherung des professionellen Handelns, c) Kooperation bei der Leistungserbringung sowie d) Vermarktung der auf die gemeinsame Strategie bezogenen Dienstleistungen der Mitglieder. Gegenstand sind damit auch professionelle Dienstleistungen der Mitglieder für Kunden und Kundinnen in den Geschäftsfeldern: sozialwissenschaftliche, insbesondere umweltpsychologische Expertise und Forschung; Prozessgestaltung: Moderation, Dialogbegleitung, Veranstaltungsdesign, Web 2.0; Evaluation: Feststellung des Nutzens, der Zielerreichung und der Wirkung von Maßnahmen; Coaching und Training. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen beteiligen.