Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Genossenschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Genossenschaft mit einem anderen Liquidator zu vertreten
Gegenstand
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernhemen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft darf einzelne Bauten auch in andere Genossenschaften einbringen oder veräußtern. Sie ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen.