Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Entwicklung und Bewirtschaftung außergewöhnlicher Ferien- und Freizeitimmobilien in erster Linie zur vergünstigten Nutzung durch Genossenschaftsmitglieder.