Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandmitglieder sind befugt, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.