Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder in Gemeinschaft oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Errichtung, Finanzierung, der Erwerb, die Vermittlung und Betreuung ökonomischer Energieerzeugungsanlagen sowie Anlagen zur Kraftstoffherstellung aus biogenen Roh- und Reststoffen, Energieeinsparung und Energieeffizienz in allen Rechts- und Nutzungsformen.