Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Beratung und Vertretung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, den Betrieb einer zahnärztlichen Praxis zu fördern einschließlich aller hiermit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, auch im Wege von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Kooperationen oder durch Übertragung in Form einer Geschäftsbesorgung. Die Gesellschaft vertritt und berät ihre Mitglieder gegenüber Körperschaften, Behörden, Unternehmen und anderen Trägern im Gesundheitswesen. Sie kann Verträge für ihre Mitglieder im privatrechtlichen und sozialrechtlichen Bereich verhandeln. Sie kann Verträge und Rahmenvereinbarungen im privatrechtlichen und sozialrechtlichen Bereich mit Wirkung für ihre Mitglieder abschließen.