Der Vorstand besteht aus drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung und zur Verfügungstellung der im Eigentum stehenden Flächen zur Absicherung der Mitglieder gegen Enteignung, Vertreibung und die Nutzung der zur Verfügung gestellten Parzellen zur Erholung und Freizeitgestaltung.