Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossinnnenschaft wird vertreten durch eine Vorstandsfrau in Gemeinschaft mit einer anderen Vorstandsfrau.
Gegenstand
Ziel der Genossinnenschaft ist der Erhalt und Ausbau von Frauenräumen, in erster Linie des Frauenzentrums Schokoladenfabrik.
Die Genossinnenschaft kann Bauten in allen Rechs- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtgenossinnen ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen.