Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und bis zu drei Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, den Betrieb einer kieferorthopädischen Praxis zu fördern einschließlich aller hiermit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, Vertragsverhandlungen, Abschlüsse von Verträgen und ihre Durchführung, betriebswirtschaftliche und organisatorische Praxisberatung, zentrale Materialbeschaffung, Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für den Kieferorthopäden/die Kieferorthopädin, Beratung in allen für Praxisinhaber und deren Familien einschlägigen Finanzierungs- und Versicherungsfragen, Hilfe bei der Praxisgründung, Kooperationen und Praxisveräußerung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.