| Gegenstand | Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetrieb, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Die Genossenschaft hat das Ziel, Wohnungen für Mitglieder zu erwerben, instand zu setzen, zu errichten und zu bewirtschaften, Gewerbeflächen zu errichten, instand zu setzen oder zu erwerben, deren Bewirtschaftung der Satzung entspricht. |