Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Dienst-, Werk-, Liefer- und Serviceleistungen für Krankenhäuser, Krankenversicherungen und andere Einrichtungen des nationalen und internationalen Gesundheitswesens, insbesondere die Entwicklung und ständige Verbesserung der Managementkompetenz der Leistungs- und Ausgabenträger und deren Selbstmanagement; eingeschlossen ist die Entwicklung und Verbesserung von Strategien und Instrumenten der Vergütung, Führung, Innovation und Finanzierung. Diese Leistungen können vollständig oder teilweise an
in diesem Bereich qualifizierte Unternehmen vermittelt werden; die Genossenschaft kann und soll die Gründung von und die Beteiligung an solchen Unternehmen betreiben.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.