Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.
Die Genossenschaft wird durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Gegenstand
1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere, sozial und ökologisch verantwortbare Wohnungsversorgung, die mit dem Ziel verbunden ist, jegliche Spekulation zu unterbinden.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, übertragen und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.