Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen, vermitteln und veräußern.
Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs-/Immobilienwirtschaft und der Wohnumfeldgestaltung anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch die Gestaltung und Pflege von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe. Die Genossenschaft kann auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen sowie Dienstleistungen betreiben.
Die Genossenschaft räumt jedem Mitglied, das eine Förderung nach § 17 Eigenheimzulagengesetz erhalten hat, unwiderruflich das vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihm zu Wohnzwecken benutzten Wohnungen ein.