Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Zweck der Genosslnnenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial vertretbare Wohnraumversorgung der Mitglieder der Genosslnnenschaft im Sinne der Präambel. Die Genosslnnenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gewerberäume, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Bei der Übernahme von Bauten, welche bereits zu Wohnzwecken genutzt werden, verpflichtet sich die Genosslnnenschaft, vor Abschluss eines zur Übernahme verpflichtenden Rechtsgeschäfts, die unwiderrufliche Einwilligung von zumindest drei Viertel der wohnlichen Nutzerlnnen zur Vornahme desselben, einzuholen. Bewirtschaftete Gewerbeflächen sind bevorzugt an im Eigentum ihrer Belegschaft stehende Kollektivbetriebe, oder an kulturelle sowie soziale Projekte zu vergeben. Die Mittel der Genosslnnenschaft sowie erzielte Gewinne sind ausschließlich zur Erreichung des Genosslnnenschaftszweckes zu verwenden. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; die Mitgliederversammlung beschließt die Voraussetzungen.