Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Der gemeinsam erworbene Grund und Boden der Genossenschaft wird von den Mitgliedern ausschließlich gärtnerisch zu Erholungs- und Siedlungszwecken genutzt. Diese sozialen Belange sollen durch gemeinschaftlichen Betrieb im Rahmen einer eingetragenen Genossenschaft gefördert werden. Eine Gewinnerwirtschaftung durch die Genossenschaft findet nicht statt.
Die Genossenschaft ist als Gesamteigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Genossenschattsmitglleder sind Anteiseigentümer, ihre Parzelle ist Hauptanteil ihres Geschäftsgutbabens.
Alle mit der Erhaltung der Anlage verbundenen Wirtschatts- und Verwaltungsaufgaben sind in gemeinsamer ehrenamtlicher Arbeit zu erledigen. Die entstehenden Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen der Genossenschaft (Strom- und Wasserleitungen, Wege und Tore) tragen die Genossenschaftsmitgleder in Form einer jährichen Umlage pro Parzelle, deren Höhe die Generalversammlung festlegt.