Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Personen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erhaltung von preiswertem Wohnraum, der durch durch Kauf oder Erbpacht für die Genossenschaft nutzbar gemacht wird. Dies geschieht unter anderem dadurch, dass die Genossenschaft entsprechende Immobilien errichtet, erwirbt, pflegt, instandsetzt, modernisiert, erhält gegebenenfalls aus- oder umbaut und insgesamt bewirtschaftet.
Dabei sollen sozial heilsame Arbeitsweisen und Formen der Zusammenarbeit im Sinne von Rudolf Steiner eintwickelten "Sozialen Dreigliederung" in Selbstverwaltung, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Gemeinschaftshilfe verwirklicht werden.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nur dann und auch nur in diesem Umfang zugelassen, wie diese Nichtmitglieder bereits Mieter von zu Wohnzwecken bestimmten Räumen waren, bevor diese Räume von der Genossenschaft übernommen wurden und trotz entsprechendem Angebot der Genossenschaft nicht Mitglied der Genossenschaft werden wollen.