Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Personen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Die Genossenschaft soll ihren Mitgliedern preiswerten und den Bedürfnissen der Bewohner angepassten Wohnraum zur Verfügung stellen. Ziel ist es, der Genossenschaft und ihrer Bewohner den Energieverbrauch aus regenerativen Quellen zu ermöglichen. Sie soll die Beteiligung ihrer Mitglieder und Mieter an der Selbstverwaltung anregen und stärken. Sie fördert die Eigeninitiative ihrer Mitglieder und Mieter zur aktiven Gestaltung des Wohnens und des Wohnumfeldes.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Anlagen zur Energieerzeugung, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann sich im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes an Unternehmen beteiligen.
Die Genossenschaft versteht sich als dezentraler und gebietsbezogener Träger zur Förderung und Unterstützung einer ökologischen und sozialen Stadterneuerung.