Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinsame Erwerb von Grund und Boden auf gemeinnütziger Grundlage und dessen Verwaltung sowie Erledigung aller Siedlerfragen. Die dadurch entstehenden Kosten werden auf gemeinschaftlicher Grundlage in Form von Beiträgen erhoben. Es soll hierdurch den Mitgliedern Gelegenheit zur Schaffung von Wohnraum und Familiengärten gegeben werden.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.