Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Die Genossenschaft kann Wohngebäude, Nichtwohngebäude und bauliche Anlagen in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften und verwalten. Sie kann alle im Bereich des Wohnungswesen, des Städtebaus und der Infrastruktur für die Genossenschaft notwendigen Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören die Erweiterung und Erhaltung des Wohnungsbestandes mit Betriebs- und Nebenanlagen, Gewerbeobjekte, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen sowie die Beteiligung an solchen Aufgaben.
Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung.