Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Der Handel mit haustechnischen Einrichtungen und Zubehör, Installationsmaterialen und Bedachungsartikeln sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Förderungsauftrag gemäß § 2 Absatz 1 dienlich sind.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitgliedern ist zugelassen.