Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Diese beträgt 260,00 Euro. Bei Übernahme weiterer Geschäftsanteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.
Der Vorstand besteht aus 3 Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken in Berlin, ihrer Bebauung sowie der Übernahme von Nutzungsrechten an bebauten Grundstücken und die Bewirtschaftung derselben. Bei Bewirtschaftung soll die Genossenschaft in besonderem Maße ihren Mitgliedern hausbezogene Selbstverwaltungsaufgaben übertragen.
Rechtsgeschäfte aller Art, die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang zum Gegenstand des Unternehmens stehen. Eine Beteiligung an Gesellschaften und Personenvereinigungen ist unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GenG zulässig.