Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und die wirtschaftliche Betreuung des der Genossenschaft gehörenden Kleingartengeländes mit 92 Parzellen zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung durch die Mitglieder der Genossenschaft entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.