Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen.
Zwei Vorstandsmitglieder/innen können rechtsverbindlich für die Genossenschaft Erklärungen abgeben.
Gegenstand
(a) Erwerb und Ausbau eines Hofes unter Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter, alter und junger Menschen.
(b) Überlassung von Räumlichkeiten des Hofes an Mitglieder.
(c) Gegenseitige Aus- und Weiterbildung in Handwerk, Dienstleistungs- und Verwaltungssektor sowie im sozialen Bereich.
(d) Förderung und Erhalt der ländlichen Struktur und des kulturellen Austausches zwischen Stadt und Land.
(e) Betreiben von Unternehmen.
(f) Forschung.