| Eintragungstext | | Text | Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme beträgt 255,65 EUR.
Bei Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.
Die Mitglieder der Genossenschaft haften mit dem ersten Geschäftsanteil. |
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