Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern der Genossenschaft.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
(1) Die Genossenschaft soll ihren Mitgliedern menschenwürdiges Wohnen ermöglichen.
(2) Die Genossenschaft erwirbt Gebäude, um sie für ihre Mitglieder instand zu setzen, zu modernisieren und durch ihre Mitglieder zu verwalten.
(3) Die Genossenschaft kann nach Bedarf Läden und Räume für Gewerbetreibende und jede Form von Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung stellen.
(4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf Berlin (West).