Folgende Genossenschaften sind bisher auf die Genossenschaft verschmolzen:
"Wohnungsbau-Verein Karlshorst eG" mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg GnR 516 Nz) vom 10.04.1995
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens jedoch aus drei Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.