Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
(a) Ein- und Verkauf von Gegenständen und Bedarfsartikeln für Schornsteinfegerbetriebe.
(b) Bereitstellung von Gegenständen und Einrichtungen zur gemeinsamen Nutzung.
(c) Erwerb und Bewirtschaftung von Grundstücken zur Erfüllung der genossenschaftlichen Aufgaben.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.