Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
1.a) Vermittlung von Grundstücken und Hypotheken, b) Beratung in Grundstücksangelegenheiten, c) Ausführung aller den Grundbesitz betreffenden Geschäfte, d) Halten von Beteiligungen an wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, soweit es das Genossenschaftsgesetz zuläßt. 2. Großhandel mit den für die Betriebe der Mitglieder erforderlichen Brennstoffen. 3. Nutzung eigenen Grundbesitzes.