Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens vier Personen.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Die Genossenschaft kann Bauten und Liegenschafte der ESIGO Siedlung in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gemeinschaftsanlagen.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.