Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern.
Rechtsverbindlich ist die Willenserklärung und Zeichnung durch zwei Vorstandsmitglieder.
Gegenstand
Die Herstellung von Kühlanlagen, Eisschränken, Schmalzsatten, Blutkannen und Blechwaren und Verkauf derselben auf gemeinschaftliche Rechnung der Genossen.