| Eintragungstext | | Text | Die Mitglieder haften der Genossenschaft mit dem Geschäftsanteil. Sie haben, beschränkt auf die Haftsumme, Nachschüsse zur lnsolvenzmasse zu leisten. Die Haftsumme beträgt die Summe der Pflichtanteile. Bei Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. |
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