Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens drei Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Der Erwerb, die Vermittlung und die Veräußerung von Immobilien sind kein eigenständiger Geschäftszweck der Genossenschaft. Sie kommen allein im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung in Betracht.
Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. Beteiligungen sind zulässig.